Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Vicki Janssen, Schulsiedlung 25a, 26624 Südbrookmerland (nachfolgend „Auftragnehmerin") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs-, Schulungs- und Dienstleistungen im Bereich künstliche Intelligenz, KI-Compliance und Organisationsentwicklung.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die elektronische Kommunikation per E-Mail.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere zu Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit, werden in einem gesonderten Angebot oder Vertrag festgehalten und haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Laufende KI-Begleitung als externer AI-Officer (Retainer)
- KI-Readiness-Audits
- AI Act Compliance Checks
- Schulungen und Workshops zu KI-Themen
- Strategische KI-Beratung
(2) Die Auftragnehmerin schuldet eine Dienstleistung, keinen bestimmten Erfolg. Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechtslage und des aktuellen Stands der Technik.
(3) Die Leistungen der Auftragnehmerin stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Für rechtliche Fragestellungen empfiehlt die Auftragnehmerin die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Richtwerte:
- AI-Officer Retainer: ab 990 EUR pro Monat (netto)
- KI-Readiness-Audit: 1.500 bis 2.500 EUR (netto)
- AI Act Compliance Check: 1.200 bis 1.800 EUR (netto)
- KI-Schulungen: ab 490 EUR (netto)
(2) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Reisekosten und Spesen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt. Für Fahrten ab 50 km einfacher Entfernung werden 0,42 EUR pro Kilometer berechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der befugt ist, im Rahmen des Projekts Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Empfehlungen der Auftragnehmerin intern geprüft und rechtlich bewertet werden, bevor er sie umsetzt.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Leistungen (Audits, Compliance Checks, einzelne Schulungen) enden mit der Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 3 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die jeweils andere Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail genügt der Schriftform.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, und zwar für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(4) Sofern die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Auftragnehmerin erstellten Arbeitsergebnisse (Berichte, Dokumentationen, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den eigenen betrieblichen Gebrauch.
(3) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung der Arbeitsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
(4) Allgemeine Methoden, Frameworks und Werkzeuge, die die Auftragnehmerin vor oder unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, verbleiben im geistigen Eigentum der Auftragnehmerin.
§ 9 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung pro Schadensfall ist auf die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 EUR. Bei Retainer-Verträgen entspricht dies der Vergütung für 12 Monate.
(5) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Empfehlungen der Auftragnehmerin ohne vorherige rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt umsetzt.
(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Auftraggebers von den anspruchsbegründenden Umständen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Referenznennung
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und das Firmenlogo auf ihrer Website und in Präsentationen zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Ein Widerspruch ist jederzeit formlos möglich und wird unverzüglich umgesetzt.
§ 11 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder schwerwiegende Störungen der IT-Infrastruktur, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.
§ 12 Einsatz von KI-Werkzeugen
(1) Die Auftragnehmerin setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung ein, beispielsweise für Recherchen, Textaufbereitung oder Datenanalysen.
(2) Die fachliche Verantwortung für alle Arbeitsergebnisse verbleibt bei der Auftragnehmerin. Jedes Ergebnis wird von ihr persönlich geprüft und freigegeben.
(3) Vertrauliche Daten des Auftraggebers werden nur in KI-Werkzeugen verarbeitet, die den Anforderungen der DSGVO genügen und eine angemessene Vertraulichkeit gewährleisten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Aurich, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.